Mangelnde Fehlerkultur von ärztlichen Behandlungsfehlern gefährdet die Patientensicherheit

Das PatientenForum e.V. fordert offenen Umgang mit Behandlungsfehlern
Behandlungsfehler sollten systematisch erfasst werden und der Umgang damit verpflichtend in der
ärztlichen Aus und Weiterbildung fachlich behandelt werden. Dies fordert die Patientenvertretung
„Das PatientenForum“.

Der Verein bezieht sich dabei auf den neusten Bericht des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
zu Behandlungsfehlern. Der MDK hat 2020 dazu gut 14.000
Gutachten erstellt und dabei in etwa einem Viertel der Fälle eine fehlerhafte Behandlung bestätigt.

Noch immer sind Patienten in einer schwierigen Beweislage, wenn sie einen Behandlungsfehler
vermuten: Sie müssen den Fehler ihrem Arzt konkret nachweisen. In einer Situation, in der noch
keine offenen Fehlerkultur im Umgang mit Behandlungsfehlern herrscht, ist dies eine extrem
fordernde und vor allem langwierige Aufgabe, die Patienten viel Kraft kostet“, stellte die Präsidentin
des PatientenForums, Mechthild Kern, fest. Die tatsächliche Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler
liegt nach Einschätzung des PatientenForums weit über den Zahlen des MDK, da der MDK längst
nicht in allen Fällen um ein Gutachten gebeten wird. Ein Teil der Patienten und Patientinnen wende
sich direkt an die Schlichtungsstellen der Ärztekammer, ein weiterer Teil versuche über eine Klage zu
klären, ob ein Fehler vorliegt. Angesichts des schwierigen Klärungsprozesses werde aber oft auf die
Klärung eines Behandlungsfehlers verzichtet.

Bei der Feststellung von Fehlern gehe es den Patienten durchaus nicht grundsätzlich um Geld als
Schadensersatz, stellte Mechthild Kern fest. „Vielfach wollen Patienten einfach Klarheit und sind sich
bewusst, dass bei Behandlungen auch Fehler passieren können. Eine Patientin hat das einmal mit der
Formulierung deutlich gemacht, sie wolle lediglich nicht als die Idiotin im Nachthemd dastehen.

Die Gutachten des Medizinischen Dienstes und auch der ärztlichen Schlichtungsstellen sollten nach
Einschätzung der Patientenvertretung verpflichtend in die Aus und Weiterbildung der Ärzte
einbezogen werden, um die Aus und Weiterbildung durch die praktischen Fälle zu verbessern, das
Bewusstsein für Fehlerquellen zu schärfen und damit die Behandlungsqualität zu verbessern.

Zu den Inhalten der Prüfung meldete der medizinische Dienst der Krankenkassen: „Knapp 31 Prozent
aller Vorwürfe betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, 12 Prozent die Innere Medizin und
Allgemeinmedizin, 9 Prozent die Allgemein und Viszeralchirurgie, ebenfalls 9 Prozent die
Zahnmedizin, 8 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe und 6 Prozent die Pflege. Rund 25
Prozent der Vorwürfe bezogen sich auf 29 weitere Fachgebiete. Die festgestellten Fehler betreffen
die unterschiedlichsten Behandlungen. Sie reichen von Knie und Hüftgelenksimplantationen über
Zahnentfernungen bis hin zu Knochenbrüchen, Gallensteinbehandlungen oder Operationen am
Grauen Star“. Der MDK stellt fest, dass diese Zahlen sind nicht repräsentativ seien, sondern die
Begutachtungsergebnisse des Medizinischen Dienstes widerspiegeln.

Zur Studie des MDK siehe:
https://www.mdsev.de/presse/pressemitteilungen/neueste
pressemitteilungen/behandlungsfehlerbegutachtung2020patientensicherheitjetztengagiert
staerken.html