Wird Patienten und Patientinnen von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin eine Behandlung angeboten, die sie selbst bezahlen sollen, ist zumindest eine Nachfrage angebracht: Ist diese Leistung medizinisch notwendig? Falls ja, wird sie in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt und darf nicht gesondert abgerechnet werden. Falls nein, ist es sinnvoll genau nachzufragen, worin der Nutzen der zusätzlichen Behandlung besteht und erst dann zu entscheiden, ob man sie in Anspruch nehmen möchte.

Die Internet-Seite „IGeL-Monitor“ bietet eine Fülle an Informationen zu einzelnen IGeL-Leistungen: https://www.igel-monitor.de/

Initiator und Auftraggeber des IGeL-Monitors ist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.  (MDS). Für den IGeL-Monitor ist ein interdisziplinäres Team des MDS aus dem Bereich Evidenzbasierte Medizin zuständig. Unterstützt wird das Projekt durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Der IGeL-Monitor bietet auch eine Anleitung für Ärztinnen und Ärzte, in welcher Form sie IGeL-Leistungen anbieten dürfen – die kann auch Patienten und Patientinnen Orientierung bieten. Hier ist sie: IGeL-Regeln_2019-08-30