Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Regelung verlängert, dass Krankschreibungen bei Atemwegsinfekten per Telefon erfolgen dürfen. Diese Regelung gilt jetzt bis zum 31. März 2023: „Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können nach telefonischer Anamnese bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte befragen die Patientin oder den Patienten dabei am Telefon zu ihren Beschwerden und bescheinigen dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege ist einmalig für weitere 7 Kalendertage möglich“, so der Gemeinsame Bundesausschuss.

Näheres beschreibt die Pressemeldung des Gemeinsamen Bundesausschusses.