Kinder und Jugendliche zwischen 2 und 17 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen haben künftig – analog zu den Personen ab 18 Jahren – Anspruch auf eine Impfung mit 20-valentem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20). Darau weist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hin: „Für die genannte Personengruppe bewertete die Ständige Impfkommission (STIKO) die einmalige PCV20-Impfung gegenüber der bisher empfohlenen sequenziellen Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) in der Gesamtschau als überlegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Schutzimpfungs-Richtlinie an die aktualisierte Empfehlung der STIKO angepasst. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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