„Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person erhalten. Gefördert werden bauliche Anpassungen, die die häusliche Pflege erleichtern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen – etwa Badumbauten, Türverbreiterungen, Rampen oder Treppenlifte. Auch Reparaturen und Wartungen können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. In ambulant betreuten Pflege-WGs sind sogar Zuschüsse von bis zu 16.720 Euro möglich. Der Beitrag erklärt außerdem, welche Maßnahmen förderfähig sind, warum der Zuschuss oft nur nachrangig greift, welche Besonderheiten in Mietwohnungen gelten und worauf bei Antragstellung und Fristen zu achten ist.“ Darauf weist unser Kooperationspartner, der BIVA-Pflegeschutzbund hin.

Hier geht es zur ausführlichen Beschreibung der Fördervoraissetzungen und der Antragstellung.