Immer wieder erreichen uns Berichte über Krankenhausentlassungen ohne ausreichende Verschreibung von Medikamenten, ohne weitere Unterstützung. Deshalb weisen wir nochmals auf die Pflicht der Krankenhäuser hin, ein Entlassmanagement anzubieten: Das Entlassmanagement ist ein wichtiger Bestandteil der Krankenhausversorgung und gesetzlich verankert. Es soll sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten nach einem stationären Aufenthalt lückenlos weiterbetreut werden und keine Versorgungslücken entstehen. Grundlage bildet § 39 Absatz 1a des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Danach sind Krankenhäuser verpflichtet, ein strukturiertes Entlassmanagement anzubieten. Ergänzt wird dies durch den bundesweit geltenden Rahmenvertrag nach § 112 SGB V, in dem die konkreten Abläufe und Zuständigkeiten geregelt sind.
Fragen Sie nach dem Entlassmanagement!
Krankenhäuser müssen für alle Patientinnen und Patienten, die es wünschen, ein Entlassmanagement anbieten. Dazu gehört nach Möglichkeit die rechtzeitige Information über den Ablauf der Entlassung, die Erstellung eines individuellen Entlassplans sowie die Organisation der notwendigen Anschlussversorgung, wenn diese notwendig wird. Wichtig ist dabei die Einwilligung der Patientinnen und Patienten, da eine Weitergabe von medizinischen Daten an Hausärzte, Pflegedienste oder andere Einrichtungen nur mit Zustimmung möglich ist.
Ein besonderer Aspekt des Entlassmanagement betrifft die Verordnungen, die Krankenhausärzte ausstellen dürfen. Sie können für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach der Entlassung Arzneimittel, Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege oder Soziotherapie verordnen. Auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal eine Woche kann ausgestellt werden.
Darüber hinaus übernehmen in vielen Krankenhäusern die Sozialdienste eine zentrale Rolle. Sie unterstützen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige bei der Organisation weiterer Hilfen, etwa bei der Beantragung häuslicher Pflege, bei Rehabilitationsmaßnahmen oder bei der Vermittlung eines Pflegeplatzes. Damit soll das Entlassmanagement entscheidend dazu beitragen, den Übergang von der stationären Behandlung in die ambulante Versorgung, die Pflege oder eine Rehabilitationseinrichtung reibungslos zu gestalten.
Weitere Informationen bieten die folgenden Seiten:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/entlassmanagement.html