Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Vorgaben für das Neugeborenen-Hörscreening angepasst. Ziel ist es, die Qualität der Früherkennung auf angeborene Hörstörungen zu verbessern. Die Anpassungen beruhen auf Erkenntnissen aus systematischen Evaluationen der derzeitigen Abläufe sowie auf aktuellen internationalen Empfehlungen. Die Änderungen werden voraussichtlich ab Ende Juli 2026 greifen. Eine Broschüre, die die Eltern über den Ablauf und das Ziel des Hörscreenings informiert, wird derzeit aktualisiert.

Die ausführliche Information dazu finden Sie hier.