Zum Thema Terminbuchungsportal Doctolib kritisiert „Das PatientenForum e.V.“ datenschutzrechtliche Probleme und hat sich deshalb vor einiger Zeit an den Datenschutz gewandt und um Prüfung des Portals gebeten.  Im Folgenden ein Auszug aus unserem Schreiben:

„Über das Buchungssystem“ doctolib regeln zahlreiche Fachärzte derzeit auch in Rheinland-Pfalz ihre Terminvergaben. Kritik daran gibt es bereits von Seiten des Verbraucherschutzes, der neben der Benutzerunfreundlichkeit des Systems moniert, dass über das System Kassenpatienten zu Selbstzahlerleistungen gedrängt werden, um rasche Termine zu erhalten.

Das PatientenForum sieht zudem den Mißstand, dass dieses Online-System von den Patienten zur Terminbuchung vorab weitere Informationen zu Ihrem Gesundheits-zustand verlangt. Hierbei ist nicht klar, ob diese Daten überhaupt erforderlich sind und vor allem, wo diese Daten gespeichert werden.

Für das PatientenForum muss gesichert sein, dass sich die Datenanfrage auf die zur Terminvergabe nötigen Angaben beschränkt und dass die Daten der Patienten nicht für das Unternehmen doctolib verfügbar sind und von dort verbreitet werden können.

Weiter befremdet es uns, wenn zur Terminvergabe z.B. bei Fachärzten in Kooperation mit Krankenhäusern ein derartiges System als einzige Möglichkeit zur Terminvereinbarung angeboten wird. Gerade für ältere und oft wenig online-affine Patienten wird eine Entscheidung, nur notwendige Daten abzugeben, nicht unbedingt einfach sein, wenn Online-Plattformen nicht stringent „privacy by default“ realisieren, sondern wenn für die Plattform ggf. Werbe- und Marketing-Interessen oder „big data“-Ansätze im Vordergrund stehen.

Schon auf der Homepage des Systems (https://www.doctolib.de/) entsteht der Eindruck, dass die niedergelassenen Ärzte und Fachärzte durch potentielle Organisationserleichterungen als indirekte Vertriebskanäle der Plattform für das doctolib-Parallelsystem zur Gematik-ePA eingebunden werden sollen. Gerade für „online-unbedarfte“ oder ältere Patienten ist eine Differenzierung eher schwer unterscheidbar.“

Sobald die Antwort von Seiten des Datneschutzes vorliegt, infomieren wir dazu.