Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kündigt an, dass er seine Anforderungen an die Diagnostik und Behandlung im Disease-Management-Programm (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert. Die beschlossenen Änderungen betreffen u. a. die Eingangsdiagnose, die Therapie sowie die Vorbeugung verschiedener diabetischer Folgeerkrankungen. Derzeit nehmen rund 278.500 gesetzlich versicherte Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 an einem strukturierten Behandlungsprogramm teil.

Wie geht es nun weiter? Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am ersten Tag des auf diese Veröffentlichung folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Zur ausführlichen Pressemeldung des G-BA geht es hier.