De Änderungen in der Finanzierung der Pflege, die seit dem 1.1.2024 gelten, können Sie zum Beispiel in einer Übersicht der AOK finden. Dazu gehört zum Beispiel eine Erhöhung von fünf Prozent der Pflegesachleistungen. Diese Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst; sie  umfassen Unterstützung bei der Körperpflege, Haushaltshilfe sowie individuelle Betreuung.