Der gemeinsame Bundesausschuss hat die Regelungen zur Behandlung Zuckerkranker in den speziellen Behandlungsprogrammen aktualisiert. Derzeit werden etwa 4,7 Millionen Kranke in solchen Behandlungsprogrammen begleitet. Angepasst wurden zum Beispiel die Empfehlungen für Medikamente. Zudem soll bei den Kranken ein gesundheitsfördernder Lebenstil stärker unterstützt werden.

Innerhalb eines Jahres müssen nun die laufenden Veträge für die Behandlungsprogramme zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Regelungen angepasst werden.

 

Die ausführliche Meldung des Gemeinsamen Bundesuasschusses finden Sie hier.