Einen Überblick über die verschiedenen Formen der Psychotherapie und welche von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, bietet der Gemeinsame Bundesausschuss an:
„Eine psychotherapeutische Behandlung – beispielsweise eine Verhaltenstherapie oder ein psychoanalytisches Verfahren – soll eine psychische Erkrankung erkennen, heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder die Beschwerden lindern. Für die ambulante Versorgung legt der G-BA in der Psychotherapie-Richtlinie unter anderem fest,
- welche psychotherapeutischen Verfahren und Methoden eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind,
- welche Angebote es für die Abklärung eines Erkrankungsverdachts und bei einem dringenden Behandlungsbedarf gibt,
- das Nähere zur gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung sowie
- zu den probatorischen Sitzungen vor Beginn einer Therapie.“
Die ausführliche Beschreibung dazu erhalten Sie hier.