Einen Überblick über die verschiedenen Formen der Psychotherapie und welche von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, bietet der Gemeinsame Bundesausschuss an:
„Eine psychotherapeutische Behandlung – beispielsweise eine Verhaltenstherapie oder ein psychoanalytisches Verfahren – soll eine psychische Erkrankung erkennen, heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder die Beschwerden lindern. Für die ambulante Versorgung legt der G-BA in der Psychotherapie-Richtlinie unter anderem fest,

  • welche psychotherapeutischen Verfahren und Methoden eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind,
  • welche Angebote es für die Abklärung eines Erkrankungsverdachts und bei einem dringenden Behandlungsbedarf gibt,
  • das Nähere zur gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung sowie
  • zu den probatorischen Sitzungen vor Beginn einer Therapie.“

Die ausführliche Beschreibung dazu erhalten Sie hier.