Der Gemeinsame Bundesausschuss weist darauf hin, dass Patienten ab dem 1. Januar 2023 auch bei einer geplanten Operation zur Entfernung der Gallenblase eine Zweitmeinung einholen können.  Steht eine Gallenblasenoperation an, müssen sie auf diesen Anspruch hingewiesen werden. Ärztinnen und Ärzte, die bei einer geplanten Entfernung der Gallenblase als sogenannte Zweitmeiner tätig sein wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein:

  • Innere Medizin und Gastroenterologie,
  • Allgemeinchirurgie,
  • Viszeralchirurgie,
  • Kinder- und Jugendchirurgie oder
  • Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie.

Ein Informationsblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses für Patienten, die eine zweite Meinung einholen wollen finden Sie hier: 2019-10-28_G-BA_Patientenmerkblatt_Zweitmeinungsverfahren_bf