Der Gemeinsame Bundesausschuss informiert darüber, dass die Behandlung von Augentumoren nun auch ambulant durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erfolgen kann: „Als neuer Bestandteil der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) traten heute  (8.5.2024) die Anforderungen an die Behandlung von Augentumoren in Kraft. Die bis dahin nur als ambulante Behandlung im Krankenhaus verfügbare Versorgungsform wurde damit auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geöffnet. Sie können nun als Mitglieder eines sektorenübergreifenden Ärzteteams Patientinnen und Patienten mit diesem komplexen Krankheitsbild behandeln. Die Teams müssen ihre Teilnahme an der ASV bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen.“ Zur ausfhrlichen Pressemeldung und weiteren Unterlagen dazu geht es hier.