Der Gemeinsame Bundesausschuss GBA informiert: „Alle Krankenhäuser, die Darmkrebsoperationen durchführen, müssen künftig Mindestmengen bei der chirurgischen Behandlung des Kolon- und Rektumkarzinoms erfüllen: Für geplante Krebsoperationen am Dickdarm (Kolonkarzinomchirurgie) gilt dann eine Mindestmenge von 30, für Krebsoperationen am Enddarm (Rektumkarzinomchirurgie) eine Mindestmenge von 20 pro Jahr und Standort. Die entsprechenden Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Plenumssitzung  am 22.11. gefasst. Systematische Studienauswertungen hatten ergeben, dass die Heilungs- und Überlebenschancen von Patientinnen und Patienten belegbar besser sind, wenn ein Krankenhaus bei den oben genannten Darmkrebsoperationen über Erfahrung und Behandlungsroutine verfügt.“

Der Beschluss tritt ab kommenden Januar – allerdings mit einer längeren Übergangsfrist –  in Kraft. Welche Auswirkungen diese Entscheidung beim Weg ins Krankenhaus für die Patienten hat, erläutert der BGA:

„Im Jahr 2022 haben 1.041 der insgesamt 1.893 Krankenhausstandorte in Deutschland chirurgische Behandlungen von Dickdarmkrebs (Kolonkarzinomchirurgie) durchgeführt. Bei der beschlossenen Mindestmenge von 30 stationären Behandlungsfällen pro Jahr konzentriert sich das Angebot voraussichtlich auf ca. 518 Standorte. Dabei verlängert sich die durchschnittliche Fahrzeit zur nächstgelegenen Klinik von 11 auf 15 Minuten.

Eine chirurgische Behandlung von Enddarmkrebs (Rektumkarzinomchirurgie) haben im Jahr 2022 insgesamt 945 der 1.893 Krankenhausstandorte in Deutschland durchgeführt. Bei der beschlossenen Mindestmenge von 20 stationären Behandlungsfällen pro Jahr konzentriert sich das Leistungsangebot voraussichtlich auf ca. 358 Standorte. Dabei erhöht sich die durchschnittliche Fahrzeit der Patientinnen und Patienten zur nächstgelegenen Klinik von 12 auf 18 Minuten.“

Zur ausführlichen Pressemeldung des GBA geht es hier.