Der gemeinsame Bundesausschuss hat die Liste der Erkrankungen erweitert, für die ein langfristiger Heilmittelbedarf gesehen wird. Ab Januar 2023 sollen auch neuromuskuläre Erkrankungen sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen in diese Liste aufgenommen werden.
Für Versicherte, bei denen das Therapieziel frühestens nach einem Jahr erreicht werden kann, gibt es diese „Diagnoseliste“ des Gemeinsamen Bundesausschuss. Sie hält fest, für welche Therapien ein langfristiger Heilmittelbedarf als gesichert gilt. In diesem Fall können Hilfsmittel wiederholt für jeweils 12 Wochen verordnet werden, unnötige Arztbesuche oder eine Unterbrechung der fortlaufend erforderlichen Heilmittel sollen so vermieden werden.
Damit dies auch umgesetzt werden kann wird, der Gemeinsame Bundesausschuss seine Ergänzungen dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorlegen. Wird der Beschluss nicht beanstandet, kann er im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und zu dem genannten Stichtag in Kraft treten.
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