Lebendnierenspenden sollen in Zukunft auch zwischen zwei oder mehr unterschiedlichen Paaren überkreuz ermöglicht werden. Der entsprechende „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ wurde am 22. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen.

In der Pressemeldung des Gesundheitsministeriums dazu heißt es: „Mit dem Gesetzentwurf soll der Kreis der Organspenderinnen und -spender sowie der Organempfängerinnen und -empfänger erweitert und ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland etabliert werden. Zudem wird die sog. ‘nicht gerichtete anonyme Nierenspende‘ – also die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person – in Deutschland ermöglicht und der Schutz der Lebendspenderinnen und -spender von Organen und Gewebe gestärkt.“

Die ausführliche Meldung dazu gibt es hier.

Den 96 Seiten langen Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.