Das „Rechtsportal“ hat sich mit einem Fall des Reiserücktritts infolge von Corona-Einschränkungen befasst: „Kann ein Reisender von einer während der Corona-Pandemie gebuchten Kreuzfahrt kostenfrei zurücktreten, wenn zum tatsächlichen Reisezeitpunkt ein gebuchter Landausflug aufgrund coronabedingter Einschränkungen durch den Reiseveranstalter storniert und das Reiseland vom Auswärtigem Amt als Hochrisikogebiet eingestuft wird? Das Landgericht Koblenz hat das jetzt verneint.“ Zu den Einzelheiten des Falles geht es hier.