Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA teilt mit: „Der Leistungsanspruch für Früherkennungsuntersuchungen auf Darmkrebs wird künftig einheitlich und damit einfacher ausgestaltet: Frauen und Männer können dann ab dem Alter von 50 Jahren die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür mit seinem heutigen Beschluss seine Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) geändert. Der ursprünglich unterschiedlich ausgestaltete Anspruch zu den Früherkennungsprogrammen für Frauen und Männer ging zurück auf Daten des Robert Koch-Instituts, die für Männer ein höheres Erkrankungsrisiko ab 50 Jahren aufzeigten als für Frauen. Die beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragte Leitlinienrecherche hatte jedoch gezeigt, dass es hinsichtlich der Untersuchungsabstände und -methoden keine nach dem Geschlecht oder Alter differenzierten Empfehlungen für die Darmkrebs-Früherkennung gibt. Zudem vereinfacht ein einheitlicher Leistungsanspruch die Umsetzung der Darmkrebsvorsorge in der Praxis.“

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