Für Frauen, deren Behandlung die Gefahr birgt, Keimzellengewebe zu schädigen  – zum Beispiel bei einer Krebserkrankung – gibt es voraussichtlich bald die Möglichkeit, die Chance einer zukünftigen Schwangerschaft zu verbessern: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) teilt mit, dass er den bisherigen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf Kryokonservierung bei einer potenziell keimzellschädigenden Behandlung ergänzt habe:  Zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen soll künftig auch Eierstockgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden können. Für junge Frauen ab der ersten Regelblutung sowie für ältere Frauen soll es damit bald diese weitere medizinische Option geben, um eine spätere Schwangerschaft zu ermöglichen. Dies sei vor allem für diejenigen Patientinnen relevant, bei denen eine hormonelle Stimulation der Eierstöcke – als fester Bestandteil der Behandlung vor der Eizellentnahme – nicht möglich ist, beispielsweise weil die Therapie der Grunderkrankung sofort beginnen muss.

Der Gemeinsame Bundesausschuss rechnet damit, dass die neue Leistung wohl ab dem Frühjahr 2023 verfügbar sein wird:

„Bevor die Leistungen zur Kryokonservierung von Eierstockgewebe von Fachärztinnen und Fachärzten erbracht und abgerechnet werden können, sind noch folgende Schritte notwendig: Der Beschluss des G-BA kann erst nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Anschließend muss der sogenannte Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen – ein Gremium, in das der G-BA nicht eingebunden ist – noch über die Höhe der ärztlichen Vergütung entscheiden. Hierfür hat er maximal sechs Monate Zeit.“

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