Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz fordert: Ex-Post-Triage soll im Extremfall möglich sein
In einer Pressemitteilung fordert die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, das Verbot der Ex-Post-Triage im Gesetztesentwurf des 2. Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes fallen zu lassen. Dies würde bedeuten, dass der Zugang zu intensivmedizinischen Ressourcen neu überacht werden muss, wenn neue Patienten hinzukommen, die ebenfalls intensivmedizinisch betreut werden müssten. Der Gesetzesentwurf sieht derzeit vor, bereits getroffenen Entscheidungen in einem solchen Fall nicht mehr zu ändern.
Die ganze Pressemeldung finden Sie hier.12_22_PM_Ex-Post-Triage_22