Hilfe zur Pflege beziehende Heimbewohner, die infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgericht macht der Informationsdienst Rechtslupe aufmerksam. Sie beschreibt den Fall einer Heimbewohnerin, die keinen Anspruch auf laufende Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII hatte und der deswegen der kostenlose ÖPNV verweigert worden war. Das Bundessozialgericht hat entschieden: Trotzdem genügt als Voraussetzung der Erhalt von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII für den Anspruch auf kostenlosen öffentlichen Nahverkehr, jedenfalls soweit Anspruch auf Hilfe zur Pflege in einem Alten- und Pflegeheim besteht.

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