Der Gemeinsame Bundesuasschuss kündigt an: „Künftig sollen stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik ihr Personal noch flexibler einsetzen können, um bedarfsgerecht zu arbeiten und ohne die Mindestvorgaben zu unterschreiten. Zugleich soll es weniger Dokumentationsaufwand für sie geben bei gleichbleibender Versorgungsqualität. Den Weg dafür freigemacht hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute durch eine Anpassung seiner „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL).“ Die ausführliche Pressemeldung dazu finden Sie hier.
Das PatientenForum e.V. hält die Regelung für sinnvoll und hofft, dass diese Regelungen die Arbeit der einzelnen Einrichtungen tatsächlich erleichtern und so auch den Patienten zugute kommen können.