Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört insbesondere, dass

  • die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle untersucht,
  • das Kariesrisiko des Kindes einschätzt,
  • zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke und zur richtigen Mundhygiene berät sowie
  • gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfiehlt.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden jetzt auch  in das Kinderuntersuchungsheft eingestellt und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt. Damit soll noch mehr Aufmerksamkeit auf die Zahnhygiene gelegt und dazu beigtragen werden, dass frühkindliche Karies und andere zahnmedizinisch Probleme bei Kindern weiterhin abnehmen.

Eine ausführliche Meldung des Gemeinsamen Bundesausschusses dazu finden Sie hier.