Das Ärzteblatt berichtete am 14. März:

„Für die Blutspende soll es künftig keine Höchstaltersgrenzen mehr geben. Das geht aus einem Ände­rungs­antrag der Ampelkoalition im Bundestag für ein UPD-Reformgesetz hervor. Das Papier liegt dem Deut­schen Ärzteblatt vor.

Die Bundesärztekammer (BÄK) soll nach den Vorstellungen von SPD, Grünen und FDP „die Feststellung der Höchst­­altersgrenzen für Erst- und Wiederholungsspender“ aufheben. Festgeschrieben werden soll stattdessen künftig eine individuelle Feststellung der Spendertauglichkeit nach ärztlicher Beurteilung. Beurtei­lungen für die Spendertauglichkeit sollen generell künftig auch per Telemedizin vorgenommen werden können, sofern das mediznisch vertretbar ist.“