Das Ärzteblatt berichtete am 14. März:
„Für die Blutspende soll es künftig keine Höchstaltersgrenzen mehr geben. Das geht aus einem Änderungsantrag der Ampelkoalition im Bundestag für ein UPD-Reformgesetz hervor. Das Papier liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Die Bundesärztekammer (BÄK) soll nach den Vorstellungen von SPD, Grünen und FDP „die Feststellung der Höchstaltersgrenzen für Erst- und Wiederholungsspender“ aufheben. Festgeschrieben werden soll stattdessen künftig eine individuelle Feststellung der Spendertauglichkeit nach ärztlicher Beurteilung. Beurteilungen für die Spendertauglichkeit sollen generell künftig auch per Telemedizin vorgenommen werden können, sofern das mediznisch vertretbar ist.“