„Soll in Arztpraxen der Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abgeklärt werden, kann dafür bei gesetzlich Versicherten künftig die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) eingesetzt werden. Die CCTA ist eine nicht-invasive bildgebende Methode, mit der die Herzkranzarterien dargestellt werden, um dort Verengungen oder Verschlüsse zu finden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat per Beschluss heute den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis von aussagekräftigen Studien um die CCTA erweitert.“ Dies teilte jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss mit.

Eine Erwartung an das neue Verfahren ist, dass damit die Häufigkeit diagnostischer Herzkatheterverfahren abnimmt: „Mit Hilfe der CCTA können die Herzkranzarterien dargestellt werden, ohne dass damit ein operativer Eingriff verbunden ist. Denn anders als bei Herzkatheteruntersuchungen muss bei der CCTA kein Kunststoffschlauch (Katheter) über ein Blutgefäß in der Leiste oder am Handgelenk eingeführt werden, um die Gefäße und Kammern des Herzens sichtbar zu machen.“

Der GBA rechnet damit, dass das Verfahren ab herbst 2024 angewendet werden kann.

Die vollständige Pressemeldung des GBA finden Sie hier: