Über einen Terminservicestelle (TSS) unter der Telefonnummer 116117  sollen Patientinnen und Patienten dabei unterstützt werden, zügig einen Facharzttermin zu erhalten Die gesetzliche Regelung dazu ist das  Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das 2019 in Kraft getreten ist.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Patientenservice 116 117 keine Wunschtermine bei einem bestimmten Arzt oder Psychotherapeuten vermittelt. „Einen Termin bekommen Sie stattdessen nach einer gesetzlich festgelegten Umkreissuche:

  • Bei allgemeiner fachärztlicher Versorgung (z.B. Orthopäde, HNO-Arzt, Hautarzt und Augenarzt) werden dabei Praxen bis 30 km Entfernung zu Ihnen berücksichtigt.
  • Bei spezieller und gesonderter fachärztlicher Versorgung (z.B. Radiologen, Spezialinternisten, Kinder- und Jugendpsychiater), werden dabei Praxen bis 60 km Entfernung zu Ihnen berücksichtigt.

Das bedeutet: Ein so vermittelter Arztbesuch kann für Sie mit einer weiteren Anfahrt verbunden sein.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erläutert hier:

„Terminvermittlung durch die TSS Patientinnen und Patienten, die sich telefonisch oder online an eine Terminservicestelle wenden, benötigen eine Überweisung mit einem Dringlichkeitscode. Ausgenommen sind Termine bei Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten, Augenärzten und Gynäkologen sowie Termine für ein psychotherapeutisches Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde).
Für die Buchung eines Therapietermins bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten ist eine Bescheinigung (Formular PTV11) mit einem Dringlichkeitscode erforderlich. Die Bescheinigung können Psychotherapeuten in der Psychotherapeutischen Sprechstunden ausstellen, wenn der Patient zeitnah weiterbehandelt werden soll.

Den Vermittlungscode können Praxen erstellen, wenn der Patient zeitnah einen Termin benötigt.

Terminvermittlung durch Hausärzte

Der Hausarzt, der für einen Patienten einen Termin bei einem Facharzt vereinbart, stellt für die Behandlung eine Überweisung aus. Ein Dringlichkeitscode ist nicht erforderlich.

Diese Termine werden vermittelt

Die Terminservicestellen dürfen laut Gesetz nur Termine für Untersuchungen und Behandlungen in dringenden Fällen (Termin innerhalb von 35 Tagen, im Akutfall spätestens am Folgetag) vermitteln. Früherkennungsuntersuchungen fallen folglich nicht darunter – mit Ausnahme von Untersuchungen im Kindesalter (U-Untersuchungen). Auch Termine für Videosprechstunden werden vermittelt.“

Das PatientenForum fragt nach Erfahrungen mit der TSS: Falls Sie als Patientin oder Patient schon Termine über die Servicestelle vereinbart haben oder vereinbaren wollten, freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre Erfahrungen dazu mitteilen.