Heilmittel, die langfristig benötigt werden, können in größerem Umfang als die üblichen 6 – 10 Behandlungseinheiten verschrieben werden. Dies gilt, wenn davon auszugehen ist, dass das Therapieziel frühestens nach einem Jahr erreicht wird oder dass eine fortlaufende Behandlung notwendig ist. Eine Verordnung kann in diesem Fall (wiederholt) für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden. Klarstellungen dazu hat jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss veröffentlicht. Die Meldung des gemeinsamen Bundesuasschusses finden Sie hier.
Nähere Informationen zur Versorgung mit Heilmitteln und Beispiel dazu beschreibt der Gemeinsame Bundesausschuss auf dieser Seite.