Der Gemeinsame Bundesausschuss GBA hat den Zugang zur Lymphdrainage verbesert. Er berichtet:
„Manuelle Lymphdrainage wird flexibler verordnet werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie geändert, die bislang für die Auswahl der Therapiezeit (Dauer einer Behandlung) zugrunde gelegt wurden. Die neue Systematik richtet sich künftig vor allem nach dem Stadium des Lymphödems, weniger nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Manuelle Lymphdrainage dann aber auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen. In diesem Fall entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.“
Die Regeln werden voraussichtlich ab Oktober in Kraft treten
Die ausführlichen Erläuterungen dazu finden Sie hier. Das PatientenForum hofft, dass der angekündigte Effekt „mehr Flexibilität – weniger Bürokratie“ tatsächlich eintritt und freut sich auf Erfagrungsberichte aus der Praxis!