Ab dem kommenden Jahr gibt es neue Regeln, nach denen der Medizinische Dienst (MD) in Krankenhäusern die Einhaltung von Qualitätsvorgaben kontrolliert. Der am 13.12.2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss informiert dazu:
Es ändern sich unter anderem:
- „Kontrolle der Patientendokumentation: Behandlungsfälle werden in der Psychiatrie und Psychosomatik ab 2025 anhand von Routinedaten eingestuft. Statt wie bislang zu vier Stichtagen im Prüfjahr zieht der MD künftig eine Stichprobe von 10 % der Behandlungsfälle aus einem oder mehreren Quartalen. Bei dieser Stichprobe kontrolliert der MD, ob die Personalvorgaben der PPP-Richtlinie eingehalten wurden. In Einrichtungen mit weniger als 100 Behandlungsfällen erfolgt eine Vollerhebung.
- Kontrolle des Personaleinsatzes: Bei einer Stichprobe von maximal 20 % bzw. mindestens fünf Mitarbeitenden pro Berufsgruppe und Klinikstandort prüft der MD im gleichen Quartal unter anderem anhand von Qualifikationsnachweisen, ob die Personalanforderungen der PPP-Richtlinie erfüllt wurden. Die Reduzierung der Kontrollen auf Stichproben verringert nun den Aufwand für alle Beteiligten.“
Die ausführliche Meldung dazu finden Sie hier.