Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zum Jahresabschluss 2023  in einer neuen Richtlinie Anforderungen an die Versorgung der Patientinnen und Patienten definiert und „Versorgungspfade “ beschrieben. Sie sollen dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Long-Covid oder ähnliche Erkrankungen rascher und bedarfsgerechter behandelt werden können.

„Versorgungspfade können bei den noch ungenügend erforschten Krankheitsbildern weitgehend sicherstellen, dass ein Erkrankungsverdacht sorgfältig und strukturiert abgeklärt wird. Zudem tragen sie dazu bei, dass nach der Diagnose die vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Symptome zu lindern und den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen. Vorgesehen ist eine ärztliche Ansprechperson, in der Regel wird das eine Hausärztin oder ein Hausarzt sein. Sie übernimmt die notwendige spezifische Koordination bei Diagnostik und Therapie. So werden die bestehenden ambulanten Strukturen und Angebote je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung bedarfsgerecht genutzt und die richtigen Gesundheitsberufe eingebunden“, so der Gemeinsame Bundesausschuss.

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