Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals ein sogenanntes „sonstiges Produkt zur Wundbehandlung“ in die Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen (Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie). Er beschreibt es folgendermaßen:  „Dabei handelt es sich um UrgoStart Tül zur Wundbehandlung von diabetischen Fußulzera bei Erwachsenen. Das Produkt ist verordnungsfähig, wenn ein Heilungsfortschritt trotz einer mindestens zweiwöchigen Behandlung mit Verbandmitteln ausgeblieben ist und keine kritische Ischämie noch eine Wundinfektion diagnostiziert werden konnte.

UrgoStar Tül ist damit auch nach Ablauf der vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergangsregelung für sonstige Produkte zur Wundbehandlung Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn sonstige Produkte zur Wundbehandlung dürfen ab dem 2. Dezember 2025 nur noch dann verordnet werden, wenn der G-BA den medizinischen Nutzen positiv bewertet hat. Auslöser einer Bewertung ist ein Antrag des Herstellers zur Aufnahme seines Medizinprodukts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie. Über die Anträge entscheidet der G-BA innerhalb von 90 Tagen.“

Die ausführliche Pressemeldung dazu finden Sie hier.