Der Gemeinsame Bundesausschuss teilt mit, dass bald neue Vorgaben zur Impfung in Kraft treten: „Gesetzlich Versicherte erhalten Anspruch auf eine einmalige Schutzimpfung gegen Infektionen mit Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV): Dies gilt generell für alle Versicherten ab 75 Jahren sowie für bestimmte Risikogruppen bereits ab einem Alter von 60 Jahren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die dahingehenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Mit einem weiteren Beschluss vollzieht der G-BA zudem die aktualisierten Impfempfehlungen gegen die saisonale Grippe nach und schafft damit die Planungsgrundlage für die Impfstoff-Beschaffung für die Grippesaison 2025/26. Die Beschlüsse werden voraussichtlich spätestens Anfang Oktober in Kraft treten.“

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