Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt eine neue Leistung für Versicherte in Aussicht. in einer Pressemeldung heißt es: „Gesetzlich Versicherte, die unter einer schweren Tabakabhängigkeit leiden und an einem evidenzbasierten Programm zur Tabakentwöhnung teilnehmen, können künftig unterstützend auch Arzneimittel erhalten. Verordnungsfähig werden Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin, da sie nachweislich helfen, rauchfrei zu werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definierte heute zudem, wann eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegt und welche Anforderungen Programme erfüllen müssen, damit sie als evidenzbasiert gelten. Den neuen Leistungsanspruch hatte der Gesetzgeber – als Ausnahme vom grundsätzlichen Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung – geschaffen. Dabei soll der G-BA festlegen, welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen verordnet werden können. Der Beschluss des G-BA tritt nach rechtlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Kraft.“
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