Häufig ist nach dem Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Dies kann die medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, aber auch Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse.
Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten.

Damit es sich um ein geordnetes Entlassmanegement kümmern kann, ist die schiftliche Einwilligung der Patienten erforderlich. Für die Patienten und Patientinnen heißt dies: bereits bei  Einlieferung ins Krankenhaus die Zustimmung zum Entlassmanagement unterschreiben!

Ein Beispiel der Beschreibung von Entlassmanagement sowie der nötigen Einwilligung der Patienten finden Sie auf  den Seiten der Univeritätsklinik Mainz: https://www.unimedizin-mainz.de/fileadmin/kliniken/portal/Patienteneinwilligung.pdf