Vor Operationen einer verengten Halsschlagader  können gesetzliche Versicherte nun auch ein Zweitmeinung einholen.  Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) teilt mit: „Gefäßverengungen an der Halsschlagader, sogenannte Karotisstenosen, können den Blutfluss hemmen und zu einer Unterversorgung am Kopf und Gehirn führen. Sie entstehen meist durch Ablagerungen an den Gefäßwänden und treten im Alter häufig auf. Karotisstenosen können unterschiedliche Folgen haben wie z. B. eine Durchblutungsstörung der Augen und teilweise auch Schlaganfälle auslösen. Neben der Behandlung mit Medikamenten stehen verschiedene Eingriffe zur Gefäßwiedereröffnung (Revaskularisation) als Therapieoption zur Verfügung. Für diese Eingriffe hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen (21.3.2025) Plenumssitzung einen Zweitmeinungsanspruch festgelegt: Künftig können sich gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine Operation zur Behandlung der Karotisstenose empfohlen wurde.“

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