„Bürgerinnen und Bürger können seit dem 18. März 2024 ihre Spendebereitschaft für Organe und Gewebe online dokumentieren. Das BfArM hat hierfür das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende gestartet. Darin sind die sensiblen Informationen sicher hinterlegt und im Ernstfall schnell verfügbar.“ Damit wirbt jetzt das Bundesinstitut für Arneimittel und Medizinprodukte BfArM. Ganz so einfach ist es allerdings nicht:
„Bevor Sie eine Erklärung im Organspende-Register abgeben oder aufrufen können, müssen Sie sich eindeutig identifizieren. Für die Identifikation benötigen Sie den elektronischen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel sowie die AusweisApp.“
Langfristig werden wir sicher alle den elektronischen Personalausweis brauchen und nutzen. Im Moment ist es kein Fehler, einen ganz traditionellen Organspendeausweis mit sich zu führen, wenn man zur Organspende bereit ist.