Patienten können von Ärzten und anderen Behandlern unentgeltlich eine erste Kopie ihrer Patientenakte verlangen. Erst eine weitere Kopie darf Geld kosten, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Anderweitige deutsche Regelungen sind danach mit EU-Recht nicht vereinbar. (Az. C-307/22).

Gut, dass dies deutlich festgestellt wird! Das PatientenForum e.V. erhält immer wieder Nachrichten dazu, wie schwer es für den einzelnen ist, von Ärzten die Gesundheitsunterlagen zu erhalten. Wir appellieren immer dafür, energisch nachzufragen und auf dem Recht auf die Patientenunterlagen zu bestehen. Das Urteil könnte dies leichter machen!

Der heise online Dienst schreibt dazu: „Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ärzte zu mehr Transparenz verdonnert: Patienten haben den Luxemburger Richtern zufolge das Recht, eine erste Kopie ihrer Patientenakte unentgeltlich zu erhalten. Dies gilt auch, wenn darin eingetragene persönliche Daten etwa vor Gericht gegen Ärzte verwendet werden könnten. Allenfalls bei einem erneuten Antrag könnten für den Patienten Kosten entstehen. Der EuGH begründet sein Urteil mit dem Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Darin sei ein solches breites Recht auf Auskunft verankert.

Der Patient ist nicht verpflichtet, seinen Antrag zu begründen, stellten die Richter in der Rechtssache C-307/22 zudem klar. Laut der bisherigen Rechtsprechung des EuGH haben Patienten auch einen Anspruch darauf, eine vollständige Kopie der Dokumente zu erhalten, die sich in seiner Patientenakte befinden. Voraussetzung dafür sei, dass dies „zum Verständnis der in diesen Dokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten erforderlich ist“. Eingeschlossen seien Informationen etwa aus der hierzulande für gesetzlich Versicherte eingeführten elektronischen Patientenakte (ePA) wie Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzte und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen.“ Der  vollständige Bericht von heise online Dienst ist hier zu finden.