Medikamente haben ein umfangreiche Prüfung hinter sich, bevor sie auf den Markt kommen. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Nebenwirkungen auftauchen, die in der klinischen Prüfung nicht aufgetreten sind.

Ärzte haben die Pflicht, solche Nebenwirkungen zu melden. Darauf weist die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, AkdÄ,  Fachausschuss der Bundesärztekammer, die Ärzteschaft hin: Ärztinnen und Ärzte sind gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet, Nebenwirkungen an die AkdÄ zu melden. Alle (auch vermutete) Nebenwirkungen können gemeldet werden. Von besonderem Interesse sind Nebenwirkungen,  die nicht in der Fachinformation aufgeführt sind,  die schwerwiegend sind, die im Zusammenhang mit Arzneimitteln aufgetreten sind, die neu auf dem Markt sind und die bei sensiblen Patientengruppen (z. B. Schwangere, Kinder) beobachtet wurden.

Berichte über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen tragen dazu bei, frühzeitig neue Risiken von Arzneimitteln aufzudecken. Dadurch unterstützen sie die Arzneimittel(therapie)- und Patientensicherheit. (Zur ausführlichen Meldung der Arzneimittelkommission geht es hier.)

Was heißt das für Sie als Patienten und Patientinnen?  Sagen Sie es Ihrem Arzt, wenn Ihnen bei der Einnahme eines Medikaments Nebenwirkungen auftreten, die nicht schon im Beipackzettel genannt sind!