Welche Behandlung wünschen Sie sich für den Fall, dass Sie diese Behandlung  nicht mehr selbst bestimmen können? Diese Situation kann zum Beispiel nach einem schweren Unfall oder am Ende des Lebens eintreten. Viele Menschen haben Angst vor einer Apparatemedizin, die sie in einer Form am Leben erhält, die sie als unwürdig empfinden; andere fürchten, dass Maßnahmen, die sie erwarten würden, vielleicht nicht erfolgen und wünschen sich Sicherheit, dass sie gut behandelt und versorgt werden. Wenn Sie nicht selbst festlegen, welche Behandlung Sie in bestimmten Situationen wünschen, sind Angehörige gefordert. Für diese Angehörigen kann es eine übergroße Last sein, die Verantwortung für Ihr Leben zu übernehmen. Entscheiden Sie es also selbst und lassen Sie sich dazu beraten. Es gibt viele Einrichtungen, die Sie dabei unterstützen.

Ihre Vorstellungen und Wünsche zu Ihrer Behandlung in einer Lage, in der Sie selbst nicht darüber entscheiden können, sollten sie schriftlich festhalten und entweder eigenhändig unterschreiben oder durch einen Notar abzeichnen lassen. Sie sollten Ihre Patientenverfügung so aufheben, dass sie im Notfall greifbar ist, zum Beispiel mit einem entsprechenden Hinweis in der Brieftasche  oder an der Versicherungs­karte. Informieren Sie Ihren Hausarzt, Familie oder Freunde darüber, dass Sie eine Regelung getroffen haben. Natürlich ist es hilfreich, wenn Ihre Familie und Freunde Ihre Vorstellungen bereits kennen, Sie also auch davon erzählen.

Konkrete Angaben machen! Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass Festlegungen für bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich sind, wenn der Patientenwille für bestimmte Situationen klar erkennbar ist. Diese Voraussetzung verlangt von Ihnen eine klare Darstellung Ihrer Überlegungen. Es reicht nicht zu sagen „ich will nicht mehr als nötig leiden“ oder „ich will, dass alles Nötige getan wird“. Sie sollten zum Beispiel darlegen, ob Sie im Endstadium einer unheilbaren Krankheit eine künstliche Ernährung wünschen, wenn Ihr Leben damit verlängert werden kann oder sie grundsätzlich ablehnen.  Sie können entscheiden, ob Sie zum Beispiel Antibiotika erhalten möchten, um Ihr Leben zu verlängern, oder ob Ihnen diese Mittel nur zu Beschwerdelinderung oder gar nicht mehr gegeben werden sollen.

Wer hilft Ihnen dabei?

Das Bundesjustizministeirum hat dazu eine ausführliche Broschüre veröffentlicht, die Sie hier finden: BMJ Borschüre Patientenverfuegung. Als Kurzfassung sind auch die Textbausteine daraus gesondert zu erhalten. Sie finden sie hier:Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf

Unser Kooperationspartner, die IGSL – Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand, bietet eine umnfangreiche Vorsorgemappe an. Sie enthält unter anderem: die Patientenverfügung zur r medizi­nischen Behandlung am Lebensende, weiter die Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten zur Bestimmunf eines oder mehrerer Bevollmächtigte, die in Ihrem Auftrag Entscheidungen für Sie und in Ihrem Sinne und unter Beachtung Ihrer Patientenverfügung zu treffen, außerdem die Betreuungsverfügung zur Festlegung, welcher Mensch Ihres Vertrauens vom Betreuungsgericht als Ihr Betreuer zu bestellen ist, falls dies notwendig werden sollte. Sie finden die Informationen dazu hier.