„Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren. Darin werden auch viele Ergebnisse der datengestützten bundesweiten Qualitätssicherung veröffentlicht“… „Die Daten der Qualitätsberichte fließen zudem maschinenlesbar in die Kliniksuchmaschinen verschiedener Anbieter ein, zum Beispiel der Krankenkassen oder der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Über solche Kliniksuchmaschinen können Ärztinnen und Ärzte oder Patientinnen und Patienten die Angaben nutzen, um Krankenhäuser gezielt zu vergleichen und auszuwählen.“
Dies berichtet der gemeinsame Bundesausschuss. Näheres hier.
Die Qualitätsberichte werden veröffentlicht – sind aber keine leichte Kost. Deshalb bietet der Gemeinsame Bundesausschuss eine Broschüre für Patientinnen und Patienten an, die den Umgang mit den Berichten erklären. Er verweist zudem auf eine Reihe von Suchportalen zum Krankenhausvergleich:
„Hier einige ausgewählte Links:
www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Landeskrankenhausgesellschaften
www.weisse-liste.de der Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit Patientenorganisationen
www.aok.de/krankenhaussuche im Gesundheitsnavigator der AOK
www.barmer-kliniksuche.de der BARMER
www.bkk-klinikfinder.de der Betriebskrankenkassen
www.dak-klinikfinder.de der DAK-Gesundheit
www.hkk-krankenhauslotse.de der hkk
klinikfinder.hek.de der HEK – Hanseatischen Krankenkasse
klinikfuehrer.tk.de/ der Techniker Krankenkasse
www.vdek-kliniklotse.de des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)
weisse-liste.krankenhaus.kkh.de/ der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH“