Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten mit einem nicht intraoperativ verursachten hüftgelenknahen Oberschenkelbruch im Erwachsenenalter versorgen wollen, müssen seit 2023 jährlich stichtagsbezogen in einer Strukturabfrage nachweisen, dass sie die qualitätssichernden Mindestanforderungen dafür erfüllen. Abweichungen müssen sie unverzüglich anzeigen. Diese Vorgaben zur Qualitätssicherung sind sinnvoll – und notwendig.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berichtet jetzt, dass diese Mindestanforderungen wirken: „Im letzten Jahr wurden über alle Klinikstandorte hinweg im Durchschnitt an 363,32 Tagen die Mindestanforderungen der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) erfüllt. Dies zeigt der neueste Bericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zur Strukturabfrage für das Erfassungsjahr 2024.“ Der GBA hat den Bericht auf seiner Website veröffentlicht: Qualitätssicherung bei Oberschenkelhalsbrüchen: G-BA-Strukturvorgaben wirken – Gemeinsamer Bundesausschuss

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