Der Gemeinsame Bundesausschuss klärt ein Missverständnis: Bisher wurde vielfach angenommen, Leistungen von Hebammen könnten nur nur nach einer ärztlichen Delegation Teil der Hebammenhilfe sein. Dies trifft nicht zu. Schwangere und Wöchnerinnen haben die freie Wahl, Hebammenhilfe und ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die vollständige Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses dazu finden Sie hier.