Neue Behandlungsmethoden für diese beiden Krankheiten stellt der Gemeinsame Bundesausschuss vor: „Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den patientenrelevanten Zusatznutzen von zwei Arzneimitteln als sehr hoch eingestuft. Für die Behandlung einer Variante der Mukoviszidose, einer seltenen Stoffwechselerkrankung, erzielte die Therapie mit Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor in Kombination mit Ivacaftor in den Studien deutlich bessere Ergebnisse als die bislang eingesetzte Therapie. Für die vorbeugende Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer Variante der Hämophilie B, auch als Bluterkrankheit bekannt, konnte der G-BA dem neu zugelassenen Wirkstoff Concizumab ebenfalls einen hohen Zusatznutzen bescheinigen. Der Hersteller hatte trotz sehr kleiner Patientenzahlen eine aussagekräftige vergleichende Studie vorgelegt.“
Zur ausführlichen Meldung des G-BA dazu geht es hier.
Der G-BA erläutert dazu: „Die Beschlüsse treten mit der Veröffentlichung auf der Website des G-BA in Kraft. Die Ergebnisse dieser Nutzenbewertungen sind Ausgangspunkt für die Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den pharmazeutischen Herstellern. Am Ende der Verhandlungen steht fest,viel die gesetzliche Krankenversicherung für das Arzneimittel künftig bezahlt. Nur in den ersten sechs Monaten nach Markteintritt eines Arzneimittels gilt der vom Hersteller festgelegte Preis.“