Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert darüber, dass Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden können. Er hat in seinen Richtlinien konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen das jeweils möglich sein wird. So muss es sich bei Heilmitteln bzw. häuslicher Krankenpflege beispielsweise um sogenannte weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung.
Bis dies den Patienten und Patientinnen nützt, dauert es allerdings noch etwas. Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt auf Oktober 2023, denn die Änderungen der Richtlinien treten erst in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie rechtlich nicht beanstandet und der G-BA die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Anschließend muss noch der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen – ein Gremium, in das der G-BA nicht eingebunden ist – über die Höhe der ärztlichen und psychotherapeutischen Vergütung entscheiden. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.
Die ausführliche Pressemeldung des Gemeinsmen Bundesausschuss finden Sie hier.