Seit heute, dem 1. Oktober 2022, ist Videotherapie wieder für alle Heilmittel-Bereiche mit Ausnahme der Podologie möglich. Entsprechende Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie waren zum 31. März 2022 ausgelaufen. Das berichtet der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Auf Basis der Vereinbarung können ab 1. Oktober 2022 alle ergotherapeutischen Maßnahmen – mit Ausnahme von Hausbesuchen, thermischen Anwendungen und egotherapeutischen Schienen – als telemedizinische Leistung durchgeführt und abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherten der Videobehandlung zustimmen. Sie können dies auch ablehnen oder ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Für diesen Fall ist festgelegt, dass die Behandlung ohne Unterbrechung in der Ergotherapie-Praxis fortgeführt werden kann.
Für viele Patientinnen und Patienten erleichtert dies den Zugang zur Therapie!