Jede Pflegeeinrichtung ist aufgrund des Wohn- und Betreuungsvertrages (Heimvertrages) verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das heißt, sie muss den Wohnraum zur Verfügung zu stellen, die erforderliche Pflege erbringen und die vereinbarten Betreuungsleistungen anbieten. Was ist, wenn dies nicht geschieht? Unser Kooperationspartner, der BIVA-Pflegschutzbund, informiert darüber, wie man Pflegemängel erkennt: Die Informationen dazu finden Sie hier.