Das Informationsportal Die Rechtslupe berichtet: „Die Einwilligung eines Patienten in einen ärztlichen Eingriff ist nur dann wirksam, wenn der Arzt zuvor verständlich und ausführlich über die Risiken der OP aufgeklärt hat. Die Aufklärung muss auch so frühzeitig sein, dass dem Patienten für die Entscheidung genügend Bedenkzeit verbleibt. Ein Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder sogar erst während der OP-Vorbereitung ist wegen des bestehenden Zeitdrucks grundsätzlich verspätet.

Als Folge dessen ist die durchgeführte Operation rechtswidrig. Das Landgericht Frankenthal hat jetzt in einem solchen Fall  – es ging um eine Augenoperation – einer Frau aus Baden-Württemberg ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zugesprochen.“ Die Einzelheiten zu dem Fall finde Sie hier.