Ärztliche Behandlungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden, können  in den Arztpraxen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) gegen Bezahlung angeboten werden. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass Patienten und Patientinnen darüber so informiert werden, dass sie gut informiert entscheiden können, ob sie eine solche Leistung in Anspruch nehmen wollen – oder auch nicht. Dazu gehören verständliche Aufklärung, transparente Kostenabrechnung, genügend Bedenkzeit, ohne Versicherte unter Druck zu setzen.

In der Praxis funktioniert das so nicht immer. Von daher hat die Einrichtung „IGeL-Monitor“ die rechtlichen Vorgaben für Ärzte und Ärztinnen aufgelistet, die beim Angebot von IGeL eigehalten werden müssen. Diese Zusammenfassung bietet auch für Patienten und Patientinnen eine wichtige Orientierungshilfe beim Umgang mit zahlungspflichtigen Arztleistungen: Hier sind die 15 Regeln bei individuellen Gesundheitsleistungen.

Das Patienforum ermutigt alle Patienten und Patientinnen, denen Behandlungsangebote gegen Bezahlung angeboten werden, im Zweifel nachzufragen, ob diese Leitungen auch medizinisch notwendig sind und sich Bedenkzeit einzuräumen zu lassen, bevor sie ihre Entscheidung treffen! Gehen Sie nicht selbstverständlich davon aus, dass IGeL für Ihre Gesundheit medizinisch notwendig oder sinnvoll sind. Informieren Sie sich daher besonders sorgfältig!