Die Rechtslupe schildert einen Fall, nachdem einer in Österreich lebenden erblindeten Rentnerin nach ihrer Klage deutsches  Blindengeld zugesprochen wurde. Grund ist eine EU-Regelung: Die Leistungen wegen Blindheit sind nach der VO (EG) Nr. 883/2004 als Geldleistungen bei Krankheit zu qualifizieren, die grundsätzlich grenzüberschreitend exportierbar sind.

Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Juni 2021 – B 9 BL 1/20 R

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